Appell zum Mühlentag: Strommühlen dürfen EEG-Novelle nicht zum Opfer fallen

Nach aktuellem Stand der geplanten Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) aus dem Bundeswirtschaftsministerium sollen kleine Wasserkraftanlagen unter 25 Kilowatt künftig keine EEG-Förderung mehr erhalten. Besonders Thüringen wäre davon massiv betroffen. Denn nach Angaben des Wasserkraftverbands Mitteldeutschland e.V. liegen mehr als zwei Drittel der aktiven EEG-Wasserkraftanlagen im Freistaat unter dieser Grenze. Hierzu erklärt Luis Schäfer, Landessprecher von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Thüringen:

„Kleine Wasserkraftwerke sind keine Randnotiz der Energiewende. Sie sind die stillen Dauerläufer in unserem Energiesystem – wie ein Mühlrad, das Tag und Nacht verlässlich arbeitet, während andere Energiequellen wetterabhängig schwanken. Wer diese Anlagen aus der Förderung drängt, sägt an einem Teil der dezentralen Versorgungssicherheit.“

Kleine Wasserkraftanlagen produzierten kontinuierlich Strom, stabilisieren regionale Netze und sind vielerorts eng mit historischen Mühlenstandorten, Handwerksbetrieben und mittelständischen Familienunternehmen verbunden. Gerade im ländlichen Raum sind sie ein Beispiel dafür, wie regionale Wertschöpfung, Klimaschutz und technische Tradition zusammenwirken können. 

Zugleich betont Luis Schäfer, dass Klimaschutz und Gewässerschutz gemeinsam gedacht werden müssten: 

„Moderne Wasserkraft braucht hohe ökologische Standards, etwa beim Fischschutz und bei der Durchgängigkeit von Gewässern. Gerade deshalb sind Investitionen in die Modernisierung wichtig – ein Förderstopp würde diese jedoch massiv erschweren. 

Wer ökologische Modernisierung fordert, darf den Betreibern nicht gleichzeitig die wirtschaftliche Grundlage entziehen. Sonst droht am Ende genau das Gegenteil: Stillstand statt Modernisierung. Wir BÜNDNISGRÜNE fordern deshalb den geplanten Förderstopp für kleine Wasserkraftanlagen unter 25 Kilowatt im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu streichen. Statt pauschaler Leistungsgrenzen braucht es eine differenzierte Bewertung, die Versorgungssicherheit, regionale Netzstabilität und den tatsächlichen Beitrag zur Energiewende berücksichtigt.“

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