Abschaffung von Paragraf 219a ist wichtiger Erfolg! Arbeit für legale Schwangerschaftsabbrüche geht weiter

Die Abschaffung des umstrittenen Paragrafen 219a kommentiert Ann-Sophie Bohm, Landessprecherin von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Thüringen:

„Es ist ein großer Erfolg für alle Frauen und Menschen, die schwanger werden können, dass das Verbot zur Information über Schwangerschaftsabbrüche nun endlich gefallen ist. Die gesetzlichen Regelungen zu Schwangerschaftsabbrüchen in Deutschland sind anachronistisch und frauenfeindlich. Noch immer werden Schwangere, die abtreiben wollen, bevormundet und erniedrigt. Die Abschaffung des Paragrafen 219a ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Modernisierung des Abtreibungsrechts. Nun müssen auch Verhandlungen zur Abschaffung der Kriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen starten.“

„Gleichzeitig muss das Land Thüringen seiner Verantwortung bei der Versorgungslage für Schwangerschaftsabbrüche nachkommen. Es braucht endlich ein echtes Monitoring zur quantitativen und qualitativen Versorgungslage im Land. Schwangerschaftsabbrüche gehören zur medizinischen Grundversorgung und jede ungewollt Schwangere hat ein Recht auf eine gute und wohnortnahe medizinische Versorgung.“

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