Bundesrat berät „Nur Ja heißt Ja“ – BÜNDNISGRÜNE: Thüringen muss jetzt ein klares Signal für Schutz von Frauen senden

Anlässlich der Befassung des Bundesrates mit der Länderinitiative „Nur Ja heißt Ja“ am Freitag, den 10. Juli fordert Ann-Sophie Bohm, Landessprecherin von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Thüringen: 

„Die Landesregierung hat jetzt die Gelegenheit zu zeigen, dass sie Schutz und Selbstbestimmung von Frauen ernst nimmt.  Thüringen sollte der Initiative zustimmen und damit dazu beitragen, bestehende Schutzlücken im Sexualstrafrecht zu schließen und das Konsensprinzip zu verankern.

Denn „Nur Ja heißt Ja“ bietet Frauen genügend Schutz vor sexuellen Übergriffen. Das Prinzip verankert die Verantwortung dort wo sie hingehört und stellt sicher, dass Frauen auch explizit die Zustimmung zu sexuellen Handlungen geben. Das ist keine überzogene Forderung, sondern Ausdruck von Respekt und gegenseitiger Achtung“, erklärt Bohm.

„Wer nicht explizit zugestimmt hat, hat nicht eingewilligt. Dieser Grundsatz muss sich endlich auch im Strafrecht widerspiegeln. Es geht nicht um eine Beweislastumkehr, sondern um einen zeitgemäßen rechtlichen Maßstab für den Schutz der sexuellen Selbstbestimmung, wie er bereits in anderen europäischen Ländern gilt.“, so Bohm abschließend.

Hintergrund: 

Die geltende „Nein heißt Nein“-Regelung ist 2016 ein wichtiger Fortschritt gewesen. Dennoch zeigen Erfahrungen aus der Praxis und wissenschaftliche Erkenntnisse, dass weiterhin Schutzlücken bestehen. Viele Betroffene sexueller Gewalt reagieren in einer Bedrohungssituation mit einer Schockreaktion und erstarren. Sie können weder widersprechen noch sich körperlich wehren. Das darf nicht dazu führen, dass ihnen strafrechtlicher Schutz versagt bleibt.

Entschließungsantrag im Bundesrat: https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2026/0301-0400/357-26.pdf?__blob=publicationFile&v=1

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