Entkriminalisierung des Schwarzfahrens ist überfällig – CDU verweigert sich sozialer Realität

Zum Vorstoß der Bundesjustizministerin zur Entkriminalisierung des Fahrens ohne Fahrschein erklärt Ann-Sophie Bohm, Landessprecherin von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Thüringen:

„Wer kein Geld für ein Ticket hat, gehört nicht ins Gefängnis. Die aktuelle Praxis sieht jedoch so aus, dass Armut bestraft wird, da Menschen im schlimmsten Fall wegen nicht bezahlter Geldstrafen eine Ersatzfreiheitsstrafe verbüßen müssen. Hinter Gittern für ein Bagatelldelikt ist nicht nur für jeden Betroffenen einschneidend und unverhältnismäßig, sondern verursacht vor allem eins und das sind immense Kosten für Justiz und Strafvollzug. Die Entkriminalisierung des Schwarzfahrens ist daher ein längst überfälliger Schritt hin zu mehr sozialer Gerechtigkeit, einem modernen Strafrecht und zur Entlastung der Justiz. 

Die CDU sollte ihr überholtes Strafrechtsverständnis überwinden, und sich der Lösung tatsächlicher gesellschaftlicher Probleme widmen. Die erneut formulierte Blockadehaltung ist engstirnig und verantwortungslos.“

Hintergrund: 

Bereits im vergangenen Jahr hatte die grüne Bundestagsfraktion einen eigenen Gesetzentwurf (https://dserver.bundestag.de/btd/21/027/2102722.pdf) vorgelegt, der vorsieht den § 265a StGB vollständig zu streichen und damit das Fahren ohne Fahrschein nicht länger strafrechtlich zu verfolgen. Stattdessen soll – wie bereits heute üblich – eine zivilrechtliche Ahndung über erhöhte Beförderungsentgelte erfolgen. Hintergrund ist, dass es sich beim Schwarzfahren überwiegend um ein Bagatelldelikt handelt, das häufig Menschen in prekären Lebenslagen betrifft.

Der Gesetzentwurf macht deutlich: das Strafrecht ist das schärfste Mittel des Staates und darf nur als letztes Mittel eingesetzt werden. Beim Schwarzfahren ist diese Schwelle klar nicht erreicht. Gleichzeitig entstehen durch die derzeitige Praxis hohe Kosten für Justiz und Strafvollzug, ohne dass ein nachhaltiger Effekt erzielt wird.

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