Die massiven drohenden Einschnitte für erneuerbare Energien durch das „Netzpaket“ von Bundeswirtschaftsministerin Katharina Reiche kritisiert Luis Schäfer, Landessprecher BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Thüringen:
„Durch das „Netzpaket“ der Bundesregierung würde die Energiewende in Thüringen ausgebremst werden, bevor sie richtig Vollgas geben könnte. Die Vorgängerregierung auf Bundesebene hatte alle Hebel in Bewegung gesetzt, dass Deutschland aus dem Quark kommt. Jetzt will die Wirtschaftsministerin die Vollbremsung reinhauen. Das wäre fatal für Thüringens Klima und Wirtschaft.
Es wird mit den drohenden Änderungen, durch unsichere Rahmenbedingungen, kaum noch jemand in Erneuerbare Energien investieren. Der Ausbau wird einfrieren. Die Bundesregierung zeigt erneut, dass sie keinerlei Ahnung hat was Deutschland für einen wirtschaftlichen Aufschwung bräuchte. Es braucht eine günstige, sichere und damit grüne Energieversorgung.“
Deswegen fordert Schäfer von der Landesregierung: „Erst durch den Thüringenplan hat die Landesregierung bestärkt: Es braucht eine laufende Wirtschaft und Planungssicherheit. Wenn das nicht nur ein Lippenbekenntnis bleiben soll, muss sich Mario Voigt im Bundesrat dafür einsetzen, dass dieser Entwurf nicht Realität wird.“
Hintergrund: Der Referentenentwurf zum Energiewirtschaftsgesetz
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) unter Leitung von Katherina Reiche (CDU) hat einen Referentenentwurf zur Reform des Energiewirtschaftsgesetzes vorgelegt, der zentrale Grundpfeiler der Energiewende in Deutschland infrage stellt. Der Entwurf trägt den Titel „Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Synchronisierung des Anlagenzubaus mit dem Netzausbau sowie zur Verbesserung des Netzanschlussverfahrens“. Hinter dem Namen verbirgt sich ein fundamentaler Systemwechsel.
Die zentralen Änderungen im Überblick:
Abschaffung des Anschlussvorrangs: Der seit über 20 Jahren geltende Anschlussvorrang für erneuerbare Energien soll wegfallen. Bisher hatten Solar- und Windkraftanlagen einen garantierten Anspruch darauf, als Erstes ans Netz angeschlossen zu werden. Künftig sollen Netzbetreiber eigenmächtig entscheiden können, welche Anlagen angeschlossen werden – und welche nicht. In Deutschland gibt es fast 900 Verteilnetzbetreiber, die damit völlig unterschiedliche Kriterien anlegen könnten.
Baukostenzuschüsse: Betreiber von Solar- und Windkraftanlagen sollen künftig am Ausbau der Stromnetze finanziell beteiligt werden können. Bisher waren die Netzbetreiber allein für den Netzausbau verantwortlich und mussten diesen aus ihren Einnahmen finanzieren.
„Redispatch-Vorbehalt“: Die Entschädigungszahlungen für Betreiber von Wind- und Solaranlagen, die aufgrund von Netzüberlastungen abgeregelt werden müssen, sollen für bis zu zehn Jahre entfallen können. Diese Entschädigungen sind bisher eine zentrale Grundlage für die Wirtschaftlichkeitsberechnung von Investoren. Konventionelle Kraftwerke wie Gas- und Kohlekraftwerke sollen im Entwurf hingegen weiterhin Anspruch auf Entschädigungen behalten.