BVerfG erklärt Windkraft-Tabu im Thüringer Waldgesetz für nichtig – klimaresilienter Waldumbau und Windkraft gehen Hand in Hand 10. November 2022 Zur heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Thüringer Waldgesetz erklärt der Landessprecher von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Thüringen Bernhard Stengele: „Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes war erwartbar. Dass absolute Windkrafttabu, dass die CDU in ideologischer Verblendung in das Thüringer Waldgesetz hat schreiben lassen, ist grundgesetzwidrig und nichtig. Die CDU hätte besser auf die Waldbesitzer, Jäger und Förster hören sollen. Die haben den Schuss längst gehört. Die AfD mit ihren Horrormärchen ist keine sinnvolle Referenz. Ich kann gerade die vielen Waldbesitzer nur zu gut verstehen, die jetzt aufatmen. Schließlich stehen sie vor den gewaltigen Herausforderungen unseren Thüringer Wald klimaresilient umzubauen. Gleichzeitig lasten die Schäden der vergangenen Jahre durch Borkenkäfer, Dürre und Hitze schwer auf ihnen. Schon lange haben sie erkannt und gefordert, dass sich Schadflächen zur Energiegewinnung nutzen lassen müssen und so der Waldumbau finanzierbar wird. Auch die regionale Wirtschaft fordert immer lautstarker den Ausbau der Erneuerbaren. Nach der Entscheidung ist nun auch das Thüringer Infrastrukturministerium in der Pflicht die Weichen für den zügigen Ausbau zu stellen. Wir können in Thüringen zeigen, wie Energiewende, Versorgungssicherheit, regionale Wertschöpfung und Waldumbau sinnvoll ineinandergreifen.“ teilen teilen teilen E-Mail
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